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Einkommensteuer

Die Verpflichtung zur Erklärung und Zahlung der Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist die Besteuerung des Einkommens der natürlichen Person. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer - sie wird immer für das vergangene Kalenderjahr berechnet und erhoben. Als selbstständig Tätige/r sind Sie zur Erstellung der Einkommensteuererklärung verpflichtet; es gibt keinen Weg, um diese Verpflichtung herum zu kommen.

Es ist für viele Existenzgründer ein leidiges Thema - wer beschäftigt sich schon gerne mit Belegen, Excel-Tabellen und Abrechnungen? Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht selbst machen wollen, bleibt als Alternative nur der Weg zum Steuerberater. Bedenken Sie dabei, dass in Deutschland strenge Regeln gelten, wer eine Steuerberatung machen darf und wer nicht. Nur wer Steuerberater ist, darf Ihnen hierbei helfen. Eine Ausnahmeregelung gibt es auch für Vereine mit entsprechendem Zweck - diese fühlen sich aber in der Regel für Selbstständige nicht zuständig.

Die Steuererklärung für ein Kalenderjahr muss bis zum Mai des Folgejahres abgegeben werden. Ausnahmen von diesem Zeitrahmen sind möglich, müssen aber durch einen Steuerberater beantragt werden. Das Finanzamt legt Vorauszahlungsbeträge für die Einkommensteuer fest. Wird die Erklärung nicht rechtzeitig abgegeben, kann der Fiskus Säumniszuschläge oder Schätzungen durch die Finanzverwaltung in Angriff nehmen.

Steuern - Die Themen im Einzelnen

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Einkommensteuer - Einkünfte aus freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit

Zur Einkommensteuer der Selbstständigen gehören im Wesentlichen zwei Varianten des Einkommens: Die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (freiberufliche Einkünfte) und die Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit. Die "Einkünfte" entsprechen dem Gewinn im Laufe des Kalenderjahres. Ein vom Kalenderjahr abweichendes Steuerjahr ist nur im Ausnahmefall möglich und hängt auch von der Rechtsform ab. Für Freiberufler kommt es nicht in Frage.

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Verlag: C.H. Beck

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Die Berechnung der Einkommensteuer

Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach den Gesamteinkünften aus verschiedenen Einkunftarten. Die sieben Einkunftarten werden zusammengerechnet. Die Summe ergibt das zu versteuernde Einkommen (also den Betrag, auf den Einkommensteuer erhoben wird). Davon werden dann Freibeträge, Sonderausgaben und Verlustabzüge abgezogen. Damit ergibt sich dann das zu versteuernde Einkommen - also der Betrag, der als Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer gilt:

+ Gesamtbetrag der Einkünfte (siehe Grundbegriffe Steuern)
- Freibeträge
- Sonderausgaben (z.B. Sozialversicherungsbeiträge)
- Verlustabzug aus Vorjahr(en)
= Zu versteuerndes Einkommen

Je nach Steuerklasse und Höhe des zu versteuernden Einkommens sind die zu zahlenden Beträ­ge unterschiedlich hoch. Eventuell kommt auch ein Verlustvortrag - also die Übernahme von negativen Einkünften - in das nächste Kalenderjahr in Frage. Die Höhe richtet sich nach den jeweils gültigen Beträgen in der Steuertabelle des aktuellen Jahres. Aus dieser Tabelle können Sie dann entnehmen, wie hoch die Einkommensteuer voraussichtlich sein wird.