Steuern - Grundlagen für Gründer und kleine Unternehmen
Die wichtigsten Begriff rund um das Thema Steuern für Gründer und kleine Unternehmen
Das Finanzamt und die Steuern - ein anstrengendes und oft auch kompliziertes Thema für viele Existenzgründer und kleinere Unternehmen. Auch wenn es mühsam ist: Sie sollten sich über die Grundlagen im Steuerrecht informieren. Weiterhin ist im Rahmen einer Existenzgründung und im weiteren Verlauf ein Steuerberater dringend zu empfehlen; es sei denn, Sie sind selbst Spezialist in Sachen Steuern. Einige Begriffe sollten Sie aber kennen und verstehen. Dazu gehört der Begriff der Einkünfte, der Gewinnermittlung, die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer. Auch die Kleinunternehmerregelung sollten Sie als Gründer oder kleines Unternehmen kennen.
Steuern - Der Begriff der Einkünfte
Das Steuerrecht kennt verschiedene so genannte Einkunftarten. Diese Einkunftarten werden zur Berechnung der Einkommensteuer herangezogen. Wenn Sie also in einem Fragebogen der Finanzbehörden nach "Einkünften" gefragt werden, dann gelten folgende Einkunftsarten als Hilfe bei der Definition:
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft) Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinn aus Gewerbebetrieb) Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit) Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (aus Festanstellung) Kapitalerträge (Einkünfte aus Kapitalvermögen) Einkünfte aus Vermietung und/oder Verpachtung Sonstige Einkünfte (Renten, Spekulationsgewinne) Die Summe aus den sieben Einkunftarten ist der Gesamtbetrag der Einkünfte.
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Gewinnermittlung bzw. Einnahme-Überschuss-Rechnung
Der Gewinn aus den vorher genannten Einkunftarten aus unternehmerischer Tätigkeit wird bei der einfachen Buchführung aus dem Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ermittelt. Der Gewinn aus den vorher genannten Einkunftarten im Rahmen der erweiterten Pflichten des HGB (Handelsgesetzbuch) wird aus der Bilanz ermittelt, die auf dieser Seite nicht im Detail beschrieben wird, da hierfür meist ein Steuerberater in Anspruch genommen wird. Die Berechnung des Gewinns bei der einfachen Buchführung erfolgt nach folgender einfachen Formel:
Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn
Einnahmen und Ausgaben sind alle Beträge, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit vereinnahmt oder verausgabt wurden. Diese Beträge werden netto (also ohne Berücksichtigung von Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer) angesetzt. Der Gewinn ist die Basis oder Grundalge für die Berechnung und Höhe der meisten Steuern wie etwa die Einkommensteuer oder Gewerbesteuer.