unternehmensgruendung

Freiberuflichkeit

Definition der Freiberuflichkeit

Angehörige freier Berufe erbringen auf Grund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistige Leistungen. Die freien Berufe setzen meist ein Studium voraus. Die Zugehörigkeit zu den freien Berufen ist in Paragraph 18 EStG (Einkommensteuergesetz) geregelt, eine feste Definition fehlt hier jedoch. Wer hier ausdrücklich genannt ist, kann jederzeit eine Existenz als Freiberufler gründen.

Freie Berufe nach Einkommensteuergesetz - Auszug aus dem Gesetzestext: " ... zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe."

Problematisch zeigt sich, dass der Gesetzestext nicht gerade aktuell ist. Viele Tätigkeitsfelder, die typisch für Freiberufler sind, werden hier nicht erfasst. Die formulierung "..und ähnliche Berufe" bekommt damit eine immer höhere Bedeutung. Wer nicht sicher ist, ob es sich bei der Existenzgründung um einen freien Beruf handelt, der sollte beim zuständigen Finanzamt nachfragen, ob die Freiberuflichkeit dort anerkannt würde. In keinem Fall kann eine handwerkliche Tätigkeit oder eine Existenzgründung im Handel als freiberufliche Tätigkeit gewertet werden. Auch Dienstleistungen, die eher einfacher Natur sind - also kein komplexes Wissen voraussetzen - sind nicht als Freiberuflichkeit zu betrachten.

Gründen mit Freiberuflichkeit - Die Namensgebung

Für Freiberufler gelten - so wie für alle Anderen - bestimmte Vorschriften hinsichtlich der Namensgebung. Die Philosophie der freien Berufe beinhaltet, dass ein Freiberufler aufgrund seiner besonderen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnisse spezielle und hochqualifizierte Leistungen erbringt. Damit in Einklang steht die Regelung, dass sie auch mit ihrem persönlichen Namen für ihre Leistung einstehen müssen.

Der Name Ihres Unternehmens muss also Ihren persönlichen Namen enthalten. Dabei reicht für Freiberufler auch der Familienname aus. Zusätzlich zum Familiennamen dürfen auch Branchenbezeichnungen, Buchstabenkombinationen oder Phantasiebegriffe hinzugefügt werden. Der Name Ihres Unternehmens muss auf allen Unterlagen verzeichnet sein.

Vorsicht ist stets geraten, wenn es um die Branchenbezeichnung geht. Wer versehntlich einen Namen wählt, der auf eine gewerbliche Tätigkeit schliessen lässt, läuft Gefahr, von den Finanzbehörden nicht als Freiberufler anerkannt zu werden. So lässt beispielsweise die Bezeichnung "EDV-Service Max Maier" auf eine gewerbliche Tätigkeit schliessen, da anzunehmen ist, dass Reparaturen und der Handel mit Hardware im Mittelpunkt stehen ... und hierbei handelt es sich eindeutig nicht um eine freiberufliche Tätigkeit.

Im Zweifelsfall ist übrigens Ihr zuständiges Finanzamt immer der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Frage geht, ob man Ihre selbstständige Tätigkeit als freiberuflich betrachten kann. Letztlich handelt sich ja auch um eine Regelung, die dem Steuerrecht zuzuordnen ist. Wenn Sie nicht selbst mit dem Finanzamt in Kontakt treten wollen, so können Sie einen Gründungsberater oder einen Steuerberater fragen.

Wer beispielsweise in der Softwareentwicklung tätig ist, sollte stets einen Namen wählen, der die hochqualifizierte und rein geistig orientierte Tätigkeit verdeutlicht. Das wäre beispielsweise ein Name wie "Systemberater Max Maier" oder "Diplom-Informatiker Max Maier". Damit gibt es keine Missverständnisse gegenüber den Finanzämtern und die Frage nach der Freiberuflichkeit ist eindeutig geklärt.

amaveo
Das Buch zum Thema

Existenzgründung:
Perfekt organisiert in eine berufliche Selbständigkeit
Andrea Claudia Delp
Seitenzahl der Print-Ausgabe: 253 Seiten
ISBN: 978-3406655296
Verlag: C.H. Beck

Jetzt bei amazon kaufen.


Das bringt die Existenzgründung mit Freiberuflichkeit

Freiberufler sind nicht gewerblich tätig. Hierdurch entfällt auch die Anmeldung eines Gewerbes beim Gewerbeamt und die Mitgliedschaft bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Häufig besteht die einzige Gründungsformalität in der Anmeldung beim Finanzamt. Hierzu füllen Sie einfach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Sie bekommen dann eine Steuernummer und schon sind Sie selbstständig.

In einigen freien Berufen gelten berufsrechtliche Einschränkungen. So muss beispielsweise ein Architekt die Zulassung als freischaffender Architekt bei der Architektenkammer beantragen. Auch Anwälte unterliegen der Zustimmung durch die zuständige Anwaltskammer. Prüfen Sie vor Existenzgründung, ob neben der steuerlichen Anmeldung weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden müssen.

Aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit entfällt für Freiberufler die Gewerbesteuer. Der grösste Vorteil hieraus ist die Tatsache, dass weniger Bürokratie auf Freiberufler zukommt als auf gewerbliche Gründer. Das heisst aber nicht, dass Sie dem Finanzamt gegenüber keinerlei Verpflichtungen hätten. Selbstverständlich müssen Sie auch als Freiberufler eine Umsatzsteuervoranmeldung machen und zum Jahresende eine Umsatzsteuererklärung und eine Einkommensteuererklärung abliefern.

Eine Ausnahme bei der Umsatzsteuer bildet die so genannte Kleinunternehmerregelung - wer weniger als 17.500 EUR Umsatz pro Kalenderjahr hat, kann diese Regelung beim Finanzamt beantragen und berechnet dann keine Umsatzsteuer. Dafür kann man im Gegenzug auch nicht die gezahlte Umsatzsteuer für Anschaffungen "zurückholen". Diese Regelung gilt nicht nur für Freiberufler, sondern auch für gewerblich tätige Unternehmen.

Alles zum Thema Unternehmensgründung und selbstständig machen:

>> Selbstständig machen Grundlagen
>> Rund um die Geschäftsidee
>> Rechtsformen im Überblick
>> Gründen als Freiberufler
>> GbR / Einzelunternehmen
>> OHG, KG, AG oder GmbH
>> Gründen in der Gastronomie
>> Gründen mit Einzelhandel
>> Gründen mit Online-Shop
>> Gründen im Handwerk